Aktenzeichen 10 ZB 20.2089

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RCNRHGBRX6H5VUJ93U

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VGH München: Entscheidung vom 25.03.2021

Verwaltungsgerichte, Klärungsbedürftigkeit, Gefahrenprognose, Wiederholungsgefahr, Psychologische Sachverständigengutachten, Einholung eines Sachverständigengutachtens, Interessenabwägung, Sachaufklärungspflicht, Streitwertfestsetzung, Zuziehung eines Sachverständigen, Ernstliche Zweifel, Anknüpfungstatsachen, Kostenentscheidung, Zulassungsverfahren, Akteninhalt, Flüchtlingseigenschaft, Tragender Rechtssatz, Verfahrensrüge, Einheitsjugendstrafe, Ausbildungsunternehmen

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