Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 18.03.2022, Az. 1 K 662/18.A

1. Kammer | REWIS RS 2022, 606

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1 K 662/18.A

18.03.2022

Verwaltungsgericht Minden 1. Kammer

Urteil

Sachgebiet: K

GFK Art 1 Abschnitt D RL 2011/95/EU Art 12 Abs 1 lit a AsylG § 3 Abs 3 S 1 AsylG § 3

Zitier­vorschlag: Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 18.03.2022, Az. 1 K 662/18.A (REWIS RS 2022, 606)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 606

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