Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 04.08.2015, Az. 34 U 170/14

34. Zivilsenat | REWIS RS 2015, 7078

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34 U 170/14

04.08.2015

Oberlandesgericht Hamm 34. Zivilsenat

Urteil

Sachgebiet: U

Nachgehend: Bundesgerichtshof, III ZR 276/15

Zitier­vorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 04.08.2015, Az. 34 U 170/14 (REWIS RS 2015, 7078)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 7078

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Haftung für fehlgeschlagene Kapitalanlage: Darstellung des Totalverlustrisikos im Rahmen eines Verkaufsprospekts für eine Ölplattform


Referenzen
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III ZR 103/10

III ZR 170/10

XI ZR 360/11

III ZR 182/12

III ZR 404/12

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