Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 08.03.2005, Az. 1 BvR 2561/03

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Verfassungswidrigkeit des an Anwaltsnotare in überörtlichen Sozietäten gerichteten Verbots der Angabe der Amtsbezeichnung als Notar in Geschäftspapieren, die nicht von der Geschäftsstelle des Notars aus versandt werden (§ 29 Abs. 3 Satz 1 BNotO)


Meta

1 BvR 2561/03

08.03.2005

Bundesverfassungsgericht

Sachgebiet: BvR

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 08.03.2005, Az. 1 BvR 2561/03 (REWIS RS 2005, 4637)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2005, 4637 BVerfGE 112, 255-268 REWIS RS 2005, 4637

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