Aktenzeichen AN 14 E 22.00130

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RCN:
RCN83RVL7RKFPBVBEE

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VG Ansbach: Entscheidung vom 31.08.2022

Erfordernis zweier Untersuchungen bei Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB, Unverzüglichkeit der Veröffentlichung, Beweisverwertungsverbot bei Verzicht auf Gegenprobe durch Verkäufer (verneint)

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