1. Strafsenat | REWIS RS 2014, 9598
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02.06.2014
Oberlandesgericht Hamm 1. Strafsenat
Beschluss
Sachgebiet: False
Vorgehend: Landgericht Siegen, 71 StVK 67/14
StVollzG § 10, StVollzG §§ 56, 101
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 02.06.2014, Az. 1 Vollz (Ws) 253/14 (REWIS RS 2014, 9598)
Papierfundstellen: REWIS RS 2014, 9598
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Strafvollstreckungskammer, Rechtsbeschwerdegericht, Verletzung des rechtlichen Gehörs, Strafvollzugsverfahren, Beschwerdewert, Glaubhaftmachung, Gerichtliche Überprüfung, Ermessensentscheidung, Feststellungsinteresse, Kostenentscheidung, Gegenstandswert …
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