Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.
PDF anzeigen [X.] vom 20. Dezember 2006 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des [X.] hat am 20. Dezember 2006 durch [X.], [X.], Prof. Dr. Gehrlein und [X.] beschlossen: Das Urteil des II. Zivilsenats des [X.] vom 18. September 2006 wird dahin berichtigt, dass es in den Ent-scheidungsgründen Seite 11, Zeile 9 - [X.]. 22 - heißen muss: "– ([X.].Urt. – v. 14. Juli 1997 - [X.], [X.], –)." [X.][X.] Gehrlein [X.]
Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 05.07.2002 - 1 O 32/02 - [X.], Entscheidung vom 26.05.2004 - [X.] ([X.]) 36/03 -
Meta
20.12.2006
Bundesgerichtshof II. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 20.12.2006, Az. II ZR 137/04 (REWIS RS 2006, 102)
Papierfundstellen: REWIS RS 2006, 102
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.