Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 20.12.2006, Az. II ZR 137/04

II. Zivilsenat | REWIS RS 2006, 102

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[X.] vom 20. Dezember 2006 in dem Rechtsstreit Der II. Zivilsenat des [X.] hat am 20. Dezember 2006 durch [X.], [X.], Prof. Dr. Gehrlein und [X.] beschlossen: Das Urteil des II. Zivilsenats des [X.] vom 18. September 2006 wird dahin berichtigt, dass es in den Ent-scheidungsgründen Seite 11, Zeile 9 - [X.]. 22 - heißen muss: "– ([X.].Urt. – v. 14. Juli 1997 - [X.], [X.], –)." [X.][X.] Gehrlein [X.]
Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 05.07.2002 - 1 O 32/02 - [X.], Entscheidung vom 26.05.2004 - [X.] ([X.]) 36/03 -

Meta

II ZR 137/04

20.12.2006

Bundesgerichtshof II. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 20.12.2006, Az. II ZR 137/04 (REWIS RS 2006, 102)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2006, 102

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1 O 32/02

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