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PDF anzeigenAbschrift BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 340/05 vom 21. Dezember 2006 in dem Rechtsstreit [X.] [X.] hat am 21. Dezember 2006 durch [X.], [X.], Prof. Dr. Gehrlein und [X.] beschlossen: Die Gegenvorstellung des Klägers vom 5. Dezember 2006 gegen die Streitwertfestsetzung im Nichtzulassungsbeschluss vom 20. November 2006 auf —bis 290.000,00 •fi wird zurückgewiesen, da eine Abweichung von der entsprechenden zutreffenden Wertfestsetzung des Berufungsgerichts im angefochtenen Urteil (vgl. dort unter [X.], 3), auf die sinngemäß Bezug genommen wird, nicht veranlasst ist. [X.] [X.] [X.]
Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 23.03.2004 - 6 O 63/03 - [X.], Entscheidung vom 15.07.2005 - [X.]/04 -
Meta
21.12.2006
Bundesgerichtshof II. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 21.12.2006, Az. II ZR 340/05 (REWIS RS 2006, 55)
Papierfundstellen: REWIS RS 2006, 55
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