Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 24.10.2007, Az. 1 StR 483/07

1. Strafsenat | REWIS RS 2007, 1258

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 1 StR 483/07 vom 24. Oktober 2007 in der Strafsache gegen wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge [X.] des [X.] hat am 24. Oktober 2007 beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 30. April 2007 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der [X.] keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Bezüglich der Tenorierung hinsichtlich des Verfalls von Wertersatz nach § 73a StGB verweist der Senat auf die Antragsschrift des [X.]. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. [X.]

Wahl

Boetticher

Kolz Elf

Meta

1 StR 483/07

24.10.2007

Bundesgerichtshof 1. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 24.10.2007, Az. 1 StR 483/07 (REWIS RS 2007, 1258)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2007, 1258

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

4 StR 483/15 (Bundesgerichtshof)


3 StR 239/12 (Bundesgerichtshof)


3 StR 239/12 (Bundesgerichtshof)

Strafverfahren: Richterablehnung mit einer völlig ungeeigneten Begründung; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Verwerfung der Revision


1 StR 156/07 (Bundesgerichtshof)


5 StR 455/07 (Bundesgerichtshof)


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.