VG Ansbach, Urteil vom 01.06.2022, Az. AN 17 K 21.01912

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Gegenstand

Gegenstand der baurechtlichen Nachbarklage ist nur die genehmigte Nutzung, nicht die tatsächliche, Kein Drittschutz durch Art. 47 BayBO i.V.m. gemeindlicher Stellplatzsatzung Keine Rechtsverletzung bei Genehmigung der erforderlichen und nachgewiesenen Stellplätze, Gebot der Rücksichtnahme, Privatrechtliche Belange


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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AN 17 K 21.01912

01.06.2022

VG Ansbach

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Ansbach, Urteil vom 01.06.2022, Az. AN 17 K 21.01912 (REWIS RS 2022, 2852)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 2852

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