VG Ansbach, Entscheidung vom 19.05.2022, Az. AN 3 S 22.01095

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Gegenstand

Nachbaranfechtung, Erschließung, Notwegerecht für, Ausschluss eines zivilrechtlichen Notwegerechts zu Lasten eines Nachbarn bei selbst, verursachter Abtrennung vom öffentlichen Wegenetz durch Bauherrn, Abstandsflächen (Bestimmtheit)


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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AN 3 S 22.01095

19.05.2022

VG Ansbach

Entscheidung

Sachgebiet: S

Zitier­vorschlag: VG Ansbach, Entscheidung vom 19.05.2022, Az. AN 3 S 22.01095 (REWIS RS 2022, 2275)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 2275

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Referenzen
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V ZR 138/14

V ZR 47/17

V ZR 262/20

4 C 8/11

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