Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 28.02.2008, Az. III ZR 92/06

III. Zivilsenat | REWIS RS 2008, 5278

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 92/06 vom 28. Februar 2008 in dem Rechtsstreit Kläger und Beschwerdeführer, - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte - gegen 1. –, 2. –, Beklagte und Beschwerdegegner, - Prozessbevollmächtigter zu 1: Rechtsanwalt - - Prozessbevollmächtigter zu 2: Rechtsanwälte - [X.] hat am 28. Februar 2008 durch [X.], [X.] [X.], [X.], [X.] und die Richterin [X.] beschlossen: Die Beschwerde des [X.] gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 5. Zivilsenats des [X.] vom 31. Januar 2006 - 5 U 2833/05 - wird, soweit sie gegen die Beklagte zu 1 gerichtet ist, zurückgewiesen. Die maßgebenden Fragen sind durch die denselben Filmfonds betreffenden Senatsurteile vom 14. Juni 2007 ([X.]/05 - [X.], 1507; [X.]/06 - [X.], 1503) beantwortet worden. Zwar stimmt die Beurteilung des Berufungsgerichts mit den Grundsätzen der genannten Entscheidungen nicht in jeder Hinsicht überein, insbesondere was die Frage der Fehlerhaftigkeit des Emissionsprospekts angeht. Da der Kläger jedoch seine Beschwerde gegen die Beklagte zu 2 zurückgenommen hat und durch Schadensersatzleistungen der früheren Beklagten zu 3 in vollem Umfang klaglos gestellt worden ist, besteht kein Grund, den Rechtsstreit nach der einseitig gebliebenen Erledigungserklärung des [X.] in Richtung auf die Beklagte zu 1 nur zur Klärung der allein für die Kostentragungspflicht entscheidenden Frage fortzuführen, ob die Klage gegen die Beklagte zu 1 begründet gewesen ist. Der Kläger hat die weiteren Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der [X.] wird auf 53.685,65 • festgesetzt. [X.] [X.] [X.] [X.] [X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 31.03.2005 - 4 O 8780/04 - [X.], Entscheidung vom 31.01.2006 - 5 U 2833/05 -

Meta

III ZR 92/06

28.02.2008

Bundesgerichtshof III. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 28.02.2008, Az. III ZR 92/06 (REWIS RS 2008, 5278)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2008, 5278

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