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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Eine Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG setzt die Kenntnis von den Entscheidungsgründen der Ablehnung des Antrags im anderen Mitgliedstaat voraus
Meta
01.03.2017
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Entscheidung vom 01.03.2017, Az. Au 2 S 17.30752 (REWIS RS 2017, 14819)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 14819
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Rechtmäßige Ablehnung des Zweitantrags als unzulässig
4 B 41/17 As HGW (Verwaltungsgericht Greifswald)
Behandlung eines Asylantrags als Zweitantrag nach § 71a AsylG bei nachgewiesenem erfolglosen Abschluss eines Asylverfahrens …
Kein unzulässiger Zweitantrag, wenn der Abschluss des Asylerstverfahrens in einem sicheren Drittstaat nicht feststeht
Anforderungen an die Feststellung des erfolglosen Abschlusses eines Asylverfahrens im Drittstaat
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