Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 28.07.2020, Az. XI ZR 104/19

XI. Zivilsenat | REWIS RS 2020, 11369

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[X.]:[X.]:BGH:2020:280720BXIZR104.19.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF

BESCHLUSS
XI ZR 104/19

vom

28. Juli 2020

in dem Rechtsstreit

-
2
-
Der XI.
Zivilsenat des [X.] hat am 28.
Juli 2020 durch den
Vizepräsidenten Prof.
Dr.
Ellenberger, den [X.] Dr.
Grüneberg, die [X.]innen Dr.
Menges und Dr.
Derstadt sowie den [X.] Dr.
Schild
von
Spannenberg

einstimmig beschlossen:
Der Antrag der Klägerin auf Aussetzung des Verfahrens wird zu-rückgewiesen.
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des 24.
Zivilsenats des [X.] vom 14.
Februar 2019 wird durch ein-stimmigen Beschluss auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts sowie die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung
des Revisionsgerichts nicht erfordern (§
543 Abs.
2 Satz
1 ZPO) und die Revision auch keine Aussicht auf Erfolg hat (§
552a ZPO).
Wegen der Begründung nimmt der Senat Bezug auf das [X.] seines Vorsitzenden vom 23.
Juni 2020 (§
552a Satz
2 ZPO, §
522
Abs.
2 Satz
3 ZPO). Das erneute Vorabentscheidungsge-such des Einzelrichters des [X.] (Beschluss vom 7.
Juli 2020

2
O 84/20, juris) vermag eine Aussetzung ana-log §
148 ZPO nicht zu rechtfertigen, weil die von dem [X.] in seinem Vorabentscheidungsgesuch aufgeworfenen Fragen angesichts des Wortlauts, der Regelungssystematik und des [X.] derart offenkundig zu beantworten sind, dass für vernünftige Zweifel kein Raum bleibt ("acte clair", vgl. [X.], [X.]. 1982, 3415 Rn.
16 -
C.I.L.F.I.T.; [X.]. -
3
-
2005, [X.] Rn.
33 -
Intermodal Transports; [X.], [X.], 525, 526; Senatsurteile vom 12.
September 2017
XI
ZR 590/15, [X.], 359 Rn.
36 und vom 18.
Juni 2019
XI
ZR 768/17, [X.], 240 Rn.
69).
Streitwert: 35.000,00

Ellenberger
Grüneberg
Menges

Derstadt
Schild
von
Spannenberg

Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 23.08.2018 -
22 O 77/18 -

O[X.], Entscheidung vom 14.02.2019 -
24 [X.]/18 -

Meta

XI ZR 104/19

28.07.2020

Bundesgerichtshof XI. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 28.07.2020, Az. XI ZR 104/19 (REWIS RS 2020, 11369)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 11369

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24 U 140/18

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