VGH München, Entscheidung vom 30.03.2023, Az. 24 ZB 22.2460

24. Senat | REWIS RS 2023, 1705

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Gegenstand

Sukzessive Gesamtrechtsnachfolge nach dem Handlungsstörer (offen gelassen), Unvollständige Sachverhaltsermittlung normativ im Einzelfall nicht relevant (kein Ermessensfehler), Anwendungsbereich des § 114 Satz 2 VwGO, Leistungsfähigkeit als Auswahlkriterium zwischen mehreren Störern, Einbeziehung der Kostenfolgen einer künftigen Anordnung bei der Auswahl zwischen mehreren Störern für die streitgegenständliche Anordnung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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24 ZB 22.2460

30.03.2023

VGH München 24. Senat

Entscheidung

Sachgebiet: ZB

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 30.03.2023, Az. 24 ZB 22.2460 (REWIS RS 2023, 1705)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 1705

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1 BvR 2011/10

1 BvR 2453/12

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