24. Senat | REWIS RS 2023, 1705
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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Sukzessive Gesamtrechtsnachfolge nach dem Handlungsstörer (offen gelassen), Unvollständige Sachverhaltsermittlung normativ im Einzelfall nicht relevant (kein Ermessensfehler), Anwendungsbereich des § 114 Satz 2 VwGO, Leistungsfähigkeit als Auswahlkriterium zwischen mehreren Störern, Einbeziehung der Kostenfolgen einer künftigen Anordnung bei der Auswahl zwischen mehreren Störern für die streitgegenständliche Anordnung
Meta
30.03.2023
Entscheidung
Sachgebiet: ZB
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 30.03.2023, Az. 24 ZB 22.2460 (REWIS RS 2023, 1705)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 1705
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