Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.
PDF anzeigen
BUNDESGERI[X.]HTSHOF
BES[X.]HLUSS
III ZA 3/12
vom
8. März 2012
in dem Rechtsstreit
-
2
-
Der III.
Zivilsenat des [X.] hat am
8. März 2012
durch den [X.] [X.] und [X.] [X.], [X.], [X.] und Tombrink
beschlossen:
Der Antrag der Kläger auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil der 2. Zivilkammer des [X.] vom 21.
Dezember 2011 -
2
[X.]/11
-
wird abgelehnt.
Gründe:
Prozesskostenhilfe kann nur gewährt werden, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (§
114 ZPO).
Die von den
Antragstellern
beabsichtigte Nichtzulassungsbeschwerde (§
544 Abs.
1 Satz
1 ZPO) hat jedoch keine Erfolgsaussicht. Eine solche Be-schwerde ist gemäß §
26 Nr.
8 EGZPO nur zulässig, wenn der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000
nicht der Fall. Die Beschwer bemisst sich nach dem Interesse des [X.] an der Abänderung der Entscheidung. Dieses Interesse ist unter wirt-schaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten (z.B. [X.], Beschlüsse vom 6.
No-vember 2008 -
V
ZR 48/08, BeckRS 2008, 24125 Rn.
2 und vom 24.
November 1971 -
VIII
ZR 80/71, [X.]Z 57, 301, 302
f jew. [X.]), so dass es entgegen der Ansicht der Vertreterin der Kläger nicht auf die subjektiv empfundene "grund-1
2
-
3
-
sätzliche Bedeutung und das grundsätzliche Interesse, welches die Kläger dau-erhaft an einer gerichtlichen Entscheidung haben", ankommt. Ebenso ist das Interesse dritter Personen, die an dem Rechtsstreit nicht beteiligt sind, an einer höchstrichterlichen Entscheidung für die Beschwer der
unterlegenen [X.] nicht von Bedeutung.
[X.]
Hermann
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 06.04.2011 -
10 [X.] 272/10 -
LG [X.], Entscheidung vom 21.12.2011 -
2 [X.]/11 -
Meta
08.03.2012
Bundesgerichtshof III. Zivilsenat
Sachgebiet: ZA
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 08.03.2012, Az. III ZA 3/12 (REWIS RS 2012, 8411)
Papierfundstellen: REWIS RS 2012, 8411
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
III ZA 3/12 (Bundesgerichtshof)
Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren für eine Nichtzulassungsbeschwerde: Erfolgsaussichtsprüfung bei Nichterreichen der Revisionssumme
VI ZR 124/18 (Bundesgerichtshof)
III ZA 9/08 (Bundesgerichtshof)
III ZA 13/20 (Bundesgerichtshof)
V ZR 217/16 (Bundesgerichtshof)