Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 23.04.2012, Az. V ZR 205/11

V. Zivilsenat | REWIS RS 2012, 7039

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen


BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
V ZR 205/11
vom

23. April 2012

in dem Rechtsstreit

-
2 -

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 23. April 2012 durch [X.]
Dr.
Krüger, die Richterin Dr.
Stresemann, [X.]
Czub und die Richterinnen Dr.
[X.] und Weinland

beschlossen:

Die Anhörungsrüge
der Beklagten gegen den Beschluss des Se-nats vom 8.
März
2012 wird als unzulässig verworfen.

Gründe:
Die nach § 321 a Abs. 1 ZPO statthafte Anhörungsrüge ist als unzulässig zu verwerfen, weil es an der vorgeschriebenen Darlegung (§
321a Abs.
2 Satz
5 ZPO) einer eigenständigen entscheidungserheblichen Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch den Senat fehlt.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats reicht es nicht aus, wenn -
wie hier
-
ausschließlich auf die fehlende Begründung des Beschlusses über die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde verwiesen wird. Die Anhörungsrüge kann nicht zur Herbeiführung der Begründung einer Entschei-dung über die Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden (eingehend Senat,
1
2
-
3 -

Beschlüsse vom 19. März 2009 -
V
ZR 142/08, [X.], 1609 f.; vom 16.
Dezember 2010 -
V
ZR 95/10, [X.] 2010, 459; vom 9. Dezember 2010 -
V
ZR 33/10, juris).
Krüger

Stresemann

Czub

[X.]

Weinland

Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 11.01.2011 -
24 O 410/10 -

O[X.], Entscheidung vom 26.07.2011 -
1 U 55/11 -

Meta

V ZR 205/11

23.04.2012

Bundesgerichtshof V. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 23.04.2012, Az. V ZR 205/11 (REWIS RS 2012, 7039)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2012, 7039

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

V ZR 205/11

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.