Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 23.05.2017, Az. 4 StR 176/17

4. Strafsenat | REWIS RS 2017, 10487

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]:[X.]:BGH:2017:230517B4STR176.17.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF
BESCHLUSS
4 StR 176/17
vom
23. Mai 2017
in der Strafsache
gegen

wegen versuchten Totschlags u.a.
Der 4.
Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf Antrag des [X.] und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 23. Mai 2017 einstimmig [X.]:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.]s
Bielefeld vom 19.
Januar 2017 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der [X.] keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§
349 Abs.
2 StPO).
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

-
2
-

Ergänzend
bemerkt der Senat:
Das [X.] hat die Strafe dem doppelt gemilderten Strafrahmen des §
212
Abs.
1 StGB entnommen. Die Berücksichtigung des Umstands, dass sich der Angeklagte bewusst mit dem Messer bewaffnete, bevor er das Tatopfer aufsuchte, bei der Strafzumessung verstößt nicht gegen §
46 Abs.
3 StGB, denn anders als
etwa beim Raub
gemäß §
250 Abs.
1 a) und b), Abs.
2 StGB
ist der Einsatz einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs
bei §
212 StGB
nicht Tatbestandsmerk-
mal (vgl. zum Tatbestand des
Raubes BGH, Beschlüsse vom 16.
November 2016

2
StR
316/16; vom 16.
März 2007

2
StR
35/07, [X.], 410; und vom 10.
Au-gust 1999

4
StR
345/99).
Sost-Scheible
Roggenbuck
Cierniak

Bender
Feilcke

Meta

4 StR 176/17

23.05.2017

Bundesgerichtshof 4. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 23.05.2017, Az. 4 StR 176/17 (REWIS RS 2017, 10487)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 10487

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.