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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
keine Haftung des Sachverständigen für unrichtiges Gutachten bei Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich
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25.07.2019
Urteil
Sachgebiet: U
Zitiervorschlag: OLG München, Urteil vom 25.07.2019, Az. 1 U 4460/18 (REWIS RS 2019, 5038)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 5038
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesgerichtshof, III ZR 119/19, 25.06.2020.
OLG München, 1 U 4460/18, 25.07.2019.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Haftung von gerichtlich bestellten Sachverständigen
III ZR 119/19 (Bundesgerichtshof)
Haftung des gerichtlichen Sachverständigen wegen eines unrichtigen Gutachtens bei Verfahrenserledigung durch Vergleich
III ZR 119/19 (Bundesgerichtshof)
11 U 21/21 (Oberlandesgericht Hamm)
7 U 59/18 (Oberlandesgericht Hamm)