Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Verfahrensunterbrechung durch Insolvenzeröffnung: Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde
Ein Rechtsmittel, das bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässig war, kann in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO auch während der Unterbrechung des Verfahrens verworfen werden (Anschluss BGH, 16. Januar 1959, I ZR 33/58, NJW 1959, 532).
Die am 3. Juni 2013 eingelegte Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem den Prozessbevollmächtigten der Klägerin am 2. Mai 2013 zugestellten Beschluss des 27. Zivilsenats des [X.] vom 15. April 2013 - 27 [X.] - wird auf ihre Kosten verworfen, weil die Beschwerde nicht innerhalb von einem Monat nach Zustellung des angefochtenen Beschlusses durch einen beim Revisionsgericht zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (§§ 544 Abs. 1, 78 Abs. 1, 97 Abs. 1 ZPO).
Die Verwerfung der Nichtzulassungsbeschwerde wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Klägerin durch Beschluss des [X.] vom 28. August 2013 ( ) und die hierdurch gemäß § 240 Satz 1 ZPO eingetretene Verfahrensunterbrechung nicht gehindert. Ein Rechtsmittel, das - wie hier - bereits vor der Unterbrechung des Verfahrens unzulässig war, kann in entsprechender Anwendung des § 249 Abs. 3 ZPO auch während der Unterbrechung des Verfahrens verworfen werden ([X.], Beschluss vom 16. Januar 1959 - [X.], NJW 1959, 532; [X.], [X.] 2001, 470; [X.], [X.] 2004, 2619; [X.] in [X.], ZPO, 22. Aufl., § 249 Rn. 19 mwN; [X.]/[X.], 4. Aufl., § 249 Rn. 23; [X.], 5. Aufl., § 249 Rn. 11; [X.]/[X.], ZPO, 30. Aufl., § 249 Rn. 9).
Streitwert: 288.139,28 €
Schlick Herrmann Hucke
Tombrink Remmert
Meta
10.10.2013
Bundesgerichtshof 3. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: ZR
vorgehend OLG München, 15. April 2013, Az: 27 U 4772/12
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10.10.2013, Az. III ZR 358/13 (REWIS RS 2013, 2145)
Papierfundstellen: REWIS RS 2013, 2145
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
III ZR 358/13 (Bundesgerichtshof)
IXa ZB 249/03 (Bundesgerichtshof)
VIII ZR 126/20 (Bundesgerichtshof)
Nichtzulassungsbeschwerde: Verwerfung in Unkenntnis einer eingetretenen Verfahrensunterbrechung
10 C 4/21 (Bundesverwaltungsgericht)
Berufungszulassung trotz Verfahrensunterbrechung
XI ZR 236/12 (Bundesgerichtshof)