Aktenzeichen AN 3 S 22.01095

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RCN:
RCN3QKC4QWMV8TFUBK

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VG Ansbach: Entscheidung vom 19.05.2022

Nachbaranfechtung, Erschließung, Notwegerecht für, Ausschluss eines zivilrechtlichen Notwegerechts zu Lasten eines Nachbarn bei selbst, verursachter Abtrennung vom öffentlichen Wegenetz durch Bauherrn, Abstandsflächen (Bestimmtheit)

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