Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29.06.2021, Az. 8 B 67/20, 8 B 67/20 (8 C 5/21)

8. Senat | REWIS RS 2021, 4535

© Bundesverwaltungsgericht, Foto: Michael Moser

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Revisionszulassung; Höchstzahl von Geldspielgeräten in Gaststätten


Tenor

Die Entscheidung des [X.] über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom 9. November 2020 wird aufgehoben.

Die Revision wird zugelassen.

Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren und für das Revisionsverfahren - insoweit vorläufig - auf 5 000 € festgesetzt.

Gründe

1

Die Beschwerde hat Erfolg. Der Rechtssache kommt die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu. Die Beschwerdebegründung führt auf die noch ungeklärte und voraussichtlich im Revisionsverfahren zu klärende Frage, ob die Regelung der Höchstzahl von Geldspielgeräten in Gaststätten der konkurrierenden Gesetzgebung des [X.] nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG in der Fassung des Art. 1 Nr. 7 Buchst. a Doppelbuchst. gg des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006 ([X.] I S. 2034) unterfällt.

2

Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1 und 3, § 52 Abs. 2 und § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.

Meta

8 B 67/20, 8 B 67/20 (8 C 5/21)

29.06.2021

Bundesverwaltungsgericht 8. Senat

Beschluss

Sachgebiet: C

vorgehend Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, 9. November 2020, Az: 6 A 10408/20, Urteil

Art 74 Abs 1 Nr 11 GG, § 132 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 3 Abs 1 S 1 SpielV

Zitier­vorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 29.06.2021, Az. 8 B 67/20, 8 B 67/20 (8 C 5/21) (REWIS RS 2021, 4535)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 4535

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

M 16 E 19.5138 (VG München)

Streit um Aufstellung von Geldspielgeräten


M 16 E 19.5140 (VG München)

Reduzierung der Zahl der Geldspielgeräte in Gaststätten


8 C 5/16 (Bundesverwaltungsgericht)


8 C 8/15 (Bundesverwaltungsgericht)

Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin


8 C 7/15 (Bundesverwaltungsgericht)

Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.