3. Kammer | REWIS RS 2010, 1288
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Diese Entscheidung ist in der nordrhein-westfälischen Rechtsprechungsdatenbank "NRWE" verfügbar.
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17.11.2010
Arbeitsgericht Gelsenkirchen 3. Kammer
Beschluss
Sachgebiet: BV
Nachgehend: Landesarbeitsgericht Hamm, 10 TaBV 109/10 vom 01.04.11 Beschwerde zurückgewiesen; 7 ABR 38/11
Zitiervorschlag: Arbeitsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 17.11.2010, Az. 3 BV 17/10 (REWIS RS 2010, 1288)
Papierfundstellen: REWIS RS 2010, 1288
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Arbeitsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 17.11.2010, Az. 3 BV 17/10 (REWIS RS 2010, 1288)
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 05.12.2012, Az. 7 ABR 38/11 (REWIS RS 2012, 749)
Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 01.04.2011, Az. 10 TaBV 109/10 (REWIS RS 2011, 7987)
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
10 TaBV 109/10 (Landesarbeitsgericht Hamm)
10 TaBV 93/07 (Landesarbeitsgericht Hamm)
7 ABR 38/11 (Bundesarbeitsgericht)
Weiterbeschäftigung eines Auszubildendenvertreters in einem Arbeitsverhältnis - fristgerechtes Übernahmeverlangen - Hinweispflicht des Arbeitgebers
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