VG Augsburg, Urteil vom 11.10.2018, Az. Au 2 K 17.1276

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Gegenstand

Voraussetzungen eines Anspruchs auf Wiederaufgreifen des Verfahrens


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Au 2 K 17.1276

11.10.2018

VG Augsburg

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 11.10.2018, Az. Au 2 K 17.1276 (REWIS RS 2018, 2907)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 2907

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8 A 352/17

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