27. Zivilsenat | REWIS RS 2024, 565
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Abschalteinrichtung, Verjährungseinrede, Einrede der Verjährung, Verjährungsfrist, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Differenzschaden, Vorteilsausgleichung, verfassungsmäßig berufener Vertreter, Berufungsinstanz, Prozeßbevollmächtigter, Rückabwicklung des Kaufvertrags, Klärungsbedürftigkeit, Fahrzeugerwerb, Berufungserwiderung, EG-FGV, Strafgerichtliches Urteil, Grundsatz der Schadenseinheit, Feststellungen des Berufungsgerichts, Unzulässigkeit, Grob fahrlässige Unkenntnis
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07.02.2024
Urteil
Sachgebiet: U
Zitiervorschlag: OLG München, Urteil vom 07.02.2024, Az. 27 U 3512/23 e (REWIS RS 2024, 565)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 565
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Abschalteinrichtung, Verbotsirrtum, Klagepartei, OLG Brandenburg, Berufungsverfahren, Vorteilsausgleichung, Rechtliches Gehör, Ungerechtfertigte Bereicherung, Differenzschaden, Hinreichende Erfolgsaussicht, Vorgerichtliche …
verfassungsmäßig berufener Vertreter, Streitwertfestsetzung, Art der Schadensberechnung, Berufungsrücknahme, Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Kostenentscheidung, Nutzungsentschädigung, Vorgerichtliche …
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Schadensersatz, Berufung, Revision, Kaufvertrag, Fahrzeug, Rechtsmittel, Haftung, Anspruch, Unionsrecht, Kenntnis, Beweisaufnahme, Hinweisbeschluss, Voraussetzungen, Minderwert, Fortbildung …
VIa ZR 37/21 (Bundesgerichtshof)
Deliktische Haftung des Fahrzeugherstellers in einem sog. Dieselfall: Umfang des Schadensersatzanspruchs bei Schutzgesetzverletzung; Feststellungsinteresse