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Unzulässigkeit eines Asylfolgeantrags - Kein Abschiebungsverbot aus gesundheitlichen Gründen bezüglich China
Meta
21.11.2017
Entscheidung
Sachgebiet: E
Zitiervorschlag: VG Bayreuth, Entscheidung vom 21.11.2017, Az. B 3 E 17.33402 (REWIS RS 2017, 1961)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 1961
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot wegen Gesundheitsgefährdung
Vollziehbare Ausreiseverpflichtung aufgrund bestandskräftiger Ablehnung des Asylantrags
Prüfung zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots - Ängste in Reaktion auf eine bevorstehende Abschiebung
Zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis nach § 60 Abs. 7 S. 1 AsylG hinsichtlich Afghanistan
Einstweilige Anordnung zur Klärung des Gesundheitszustandes des Antragstellers