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Zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis nach § 60 Abs. 7 S. 1 AsylG hinsichtlich Afghanistan
Meta
23.12.2016
Entscheidung
Sachgebiet: E
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 23.12.2016, Az. M 15 E 16.35844 (REWIS RS 2016, 126)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 126
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Prüfung zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots - Ängste in Reaktion auf eine bevorstehende Abschiebung
Vollziehbare Ausreiseverpflichtung aufgrund bestandskräftiger Ablehnung des Asylantrags
Abschiebungsverbot für Afghanistan wegen psychischer Erkrankung
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M 2 S 17.34212, M 2 S 17.34213 (VG München)
Kein subsidiärer Schutz wegen des bewaffneten Konflikts in Afghanistan