5. Senat für Bußgeldsachen | REWIS RS 2008, 2330
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19.08.2008
Oberlandesgericht Hamm 5. Senat für Bußgeldsachen
Beschluss
Sachgebiet: OWi
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 19.08.2008, Az. 5 Ss OWi 493/08 (REWIS RS 2008, 2330)
Papierfundstellen: REWIS RS 2008, 2330
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1 RBs 197/18 (Oberlandesgericht Köln)
4 Ss OWi 528/02 (Oberlandesgericht Hamm)
3 Ss OWi 1206/17 (OLG Bamberg)
Voraussetzungen für wirksame Einspruchsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch
Bedingtes Einverständnis mit Beschlussverfahren nach § 72 OWiG
3 Ss OWi 360/07 (Oberlandesgericht Hamm)
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