Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.03.2012, Az. 7 B 44/11, 7 B 44/11 (7 C 10/12)

7. Senat | REWIS RS 2012, 7646

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Gegenstand

Planfeststellungsbeschluss; Planerhaltung bei Abwägungsmangel


Gründe

1

Die Beschwerde der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Urteil ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Sie wirft voraussichtlich u.a. die klärungsbedürftige Frage auf, inwieweit § 75 Abs. 1a Satz 2 VwVfG die [X.] für einen Teil des Vorhabens ermöglicht.

Meta

7 B 44/11, 7 B 44/11 (7 C 10/12)

28.03.2012

Bundesverwaltungsgericht 7. Senat

Beschluss

Sachgebiet: C

vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 15. März 2011, Az: 20 A 2147/09, Urteil

§ 75 Abs 1a S 2 VwVfG

Zitier­vorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.03.2012, Az. 7 B 44/11, 7 B 44/11 (7 C 10/12) (REWIS RS 2012, 7646)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2012, 7646

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