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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Planfeststellungsbeschluss; Planerhaltung bei Abwägungsmangel
Die Beschwerde der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem angefochtenen Urteil ist begründet. Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Sie wirft voraussichtlich u.a. die klärungsbedürftige Frage auf, inwieweit § 75 Abs. 1a Satz 2 VwVfG die [X.] für einen Teil des Vorhabens ermöglicht.
Meta
7 B 44/11, 7 B 44/11 (7 C 10/12)
28.03.2012
Bundesverwaltungsgericht 7. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 15. März 2011, Az: 20 A 2147/09, Urteil
§ 75 Abs 1a S 2 VwVfG
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 28.03.2012, Az. 7 B 44/11, 7 B 44/11 (7 C 10/12) (REWIS RS 2012, 7646)
Papierfundstellen: REWIS RS 2012, 7646
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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Angreifbarkeit eines Änderungsplanfeststellungsbeschlusses; Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses
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