LG München I, Urteil vom 14.03.2024, Az. 44 O 3464/23

44. Zivilkammer | REWIS RS 2024, 1245

DSGVO ART. 82 DSGVO

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Dsgvo, Personenbezogene Daten, Klageantrag, Technische und organisatorische Maßnahmen, Streitwert, Prozeßbevollmächtigter, Elektronisches Dokument, Immaterieller Schadensersatz, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Verantwortlichkeit, Auskunftsverlangen, Materielle Schäden, Elektronischer Rechtsverkehr, Vollstreckungsverfahren, Materielle Rechtskraft, Vertragsbeziehungen, Klageabweisung, Erfüllung des Auskunftsanspruchs, Unterlassungsanspruch, Abänderung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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44 O 3464/23

14.03.2024

LG München I 44. Zivilkammer

Urteil

Sachgebiet: O

Zitier­vorschlag: LG München I, Urteil vom 14.03.2024, Az. 44 O 3464/23 (REWIS RS 2024, 1245)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2024, 1245

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10 U 707/15

1 BvR 2853/19

VI ZR 168/21

7 U 19/23

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