Landgericht Köln, Urteil vom 01.02.2024, Az. 14 O 20/22

14. Zivilkamme | REWIS RS 2024, 2089

URHEBER- UND MEDIENRECHT URHEBERRECHT

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Gegenstand

Zu "erforderlichen Informationen" gem. § 7 Abs. 1 UrhDaG sowie zu einem "hinreichend begründeten Hinweis" gem. § 8 Abs. 1 UrhDaG


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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14 O 20/22

01.02.2024

Landgericht Köln 14. Zivilkamme

Urteil

Sachgebiet: O

UrhDaG §1, UrhDaG § 2, UrhDaG § 4; UrhDaG § 7 Abs. 1, UrhDaG § 8 Abs. 1; UrhDaG § 9, UrhDaG § 14,UrhG § 78,UrhG § 92 Abs. 1, UrhG § 97, KUG § 22, EuGVVO Art. 7

Zitier­vorschlag: Landgericht Köln, Urteil vom 01.02.2024, Az. 14 O 20/22 (REWIS RS 2024, 2089)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2024, 2089

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Referenzen
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I ZR 140/15

I ZR 148/13

I ZR 127/09

I ZR 43/14

VI ZR 23/09

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