VG Augsburg, Urteil vom 09.07.2020, Az. Au 9 K 20.30303

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Gegenstand

Unzulässigkeitsentscheidung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Au 9 K 20.30303

09.07.2020

VG Augsburg

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 09.07.2020, Az. Au 9 K 20.30303 (REWIS RS 2020, 9918)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 9918

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Drittstaatenfall, Syrischer Staatsangehöriger, Zuerkennung subsidiären Schutzes in Bulgarien, Kurzfristig heilbare Hauterkrankung, Systemische Mängel (verneint)


Referenzen
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2 BvR 1380/19

4 LB 27/17

2 BvR 939/14

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