VG München, Entscheidung vom 04.09.2023, Az. M 22 S 23.31464

22. Kammer | REWIS RS 2023, 6620

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Gegenstand

Drittstaatenfall, Syrischer Staatsangehöriger, Zuerkennung subsidiären Schutzes in Bulgarien, Kurzfristig heilbare Hauterkrankung, Systemische Mängel (verneint)


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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M 22 S 23.31464

04.09.2023

VG München 22. Kammer

Entscheidung

Sachgebiet: S

Zitier­vorschlag: VG München, Entscheidung vom 04.09.2023, Az. M 22 S 23.31464 (REWIS RS 2023, 6620)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 6620

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Referenzen
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1 C 10/21

1 C 45/18

1 C 35/19

2 BvR 1516/93

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