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BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
VIII [X.]/11
vom
17. April 2012
in dem Rechtsstreit
-
2
-
Der VIII.
Zivilsenat des [X.] hat am 17. April 2012
durch den Vorsitzenden [X.], [X.]
Frellesen, die Richterin Dr.
Hessel sowie [X.]
[X.] und Dr.
Schneider
beschlossen:
Das Urteil vom 14. März 2012 wird wegen offenbarer [X.] im Tenor dahin berichtigt, dass es statt:
"Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 10. Zivil-kammer des [X.] vom 9.
Februar 2011
aufge-
richtig heißt:
"Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 10. Zivil-kammer des [X.] vom 16. März 2011
aufgeho-
Ball
Dr. Frellesen
Dr. Hessel
Dr. [X.]
Dr. Schneider
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 12.01.2010 -
1 [X.]/09 -
LG [X.], Entscheidung vom 16.03.2011 -
10 [X.]/10 -
Meta
17.04.2012
Bundesgerichtshof VIII. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 17.04.2012, Az. VIII ZR 113/11 (REWIS RS 2012, 7299)
Papierfundstellen: REWIS RS 2012, 7299
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