Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 17.04.2012, Az. VIII ZR 113/11

VIII. Zivilsenat | REWIS RS 2012, 7299

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BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
VIII [X.]/11

vom

17. April 2012

in dem Rechtsstreit

-
2
-
Der VIII.
Zivilsenat des [X.] hat am 17. April 2012
durch den Vorsitzenden [X.], [X.]
Frellesen, die Richterin Dr.
Hessel sowie [X.]
[X.] und Dr.
Schneider
beschlossen:
Das Urteil vom 14. März 2012 wird wegen offenbarer [X.] im Tenor dahin berichtigt, dass es statt:
"Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 10. Zivil-kammer des [X.] vom 9.
Februar 2011
aufge-

richtig heißt:
"Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 10. Zivil-kammer des [X.] vom 16. März 2011
aufgeho-

Ball
Dr. Frellesen
Dr. Hessel

Dr. [X.]
Dr. Schneider
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 12.01.2010 -
1 [X.]/09 -

LG [X.], Entscheidung vom 16.03.2011 -
10 [X.]/10 -

Meta

VIII ZR 113/11

17.04.2012

Bundesgerichtshof VIII. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 17.04.2012, Az. VIII ZR 113/11 (REWIS RS 2012, 7299)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2012, 7299

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VIII ZR 113/11

VIII ZR 304/08

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