Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 26.03.2014, Az. IV ZR 380/13

IV. Zivilsenat | REWIS RS 2014, 6778

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen


BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS
IV [X.]/13
vom

26. März 2014

in dem Rechtsstreit

-
2
-

Der IV.
Zivilsenat des [X.] hat durch die
Vorsitzende Richterin [X.], [X.], [X.], die Richterin
[X.] und [X.]

am 26. März 2014

beschlossen:

Der Antrag der Beklagten, in Ergänzung des [X.] vom 6. März 2013 ihren zweitinstanzlichen Pro-zessbevollmächtigten gemäß § 121 Abs. 4 ZPO als [X.], wird zurückgewiesen.

Gründe:

Im [X.] sind
wie regelmäßig in der Revisions-
und Rechtsbeschwerdeinstanz (vgl. [X.], Beschluss vom 4.
August 2004
[X.] 6/04, [X.], 1633 unter III; [X.]/[X.], ZPO 30.
Aufl. §
121 Rn.
23; Musielak/[X.],
ZPO 10.
Aufl. §
121 Rn.
23) weitgehend Rechtsfragen zu klären, für die eine Korrespondenz mit der Prozesspartei von untergeordneter Bedeutung ist. Besondere Umstände, die ausnahmsweise die Bestellung eines Rechtsanwalts zur

1
-
3
-

Vermittlung des Verkehrs zwischen der [X.] und dem am [X.] zugelassenen Rechtsanwalt erforderlich machen könnten, sind weder dargelegt noch sonst ersichtlich.

[X.] [X.] [X.]

[X.] Dr.
Karczewski
Vorinstanzen:
[X.], Entscheidung vom 30.10.2012 -
7 O 494/11 -

KG Berlin, Entscheidung vom 04.10.2013 -
6 [X.] -

Meta

IV ZR 380/13

26.03.2014

Bundesgerichtshof IV. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 26.03.2014, Az. IV ZR 380/13 (REWIS RS 2014, 6778)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2014, 6778

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.