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Keine Zuerkennung subsidiären Schutzes bei bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erlangtem Schutzstatus
Meta
16.06.2015
Entscheidung
Sachgebiet: B
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 16.06.2015, Az. 20 B 15.50058 (REWIS RS 2015, 9655)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 9655
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Zuerkennung subsidiären Schutzes bzw. Feststellung nationaler Abschiebungshindernisse im Falle der …
Kein Anspruch auf Zuerkennung subsidiären Schutzes bei Vorliegen einer ausländischen Anerkennungsentscheidung
Keine Zuerkennung subsidiären Schutzes in Deutschland bei bereits erfolgter Gewährung in anderem Mitgliedstaat
Lediglich subsidiärer Schutz ohne Flüchtlingszuerkennung im sicheren Drittstaat
Kein Rechtsschutzbedürfnis für Abschiebungsverbot wenn bereits ein EU-Mitgliedsstaat subsidiären Schutzstatus gewährt
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