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Kein Rechtsschutzbedürfnis für Abschiebungsverbot wenn bereits ein EU-Mitgliedsstaat subsidiären Schutzstatus gewährt
Meta
11.04.2016
Entscheidung
Sachgebiet: B
Zitiervorschlag: VGH München, Entscheidung vom 11.04.2016, Az. 20 B 14.50027 (REWIS RS 2016, 13251)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 13251
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Rechtsschutzbedürfnis für Abschiebungsverbot bei Gewährung subsidiären Schutzstatus eines anderen EU-Mitgliedsstaats
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Antrag auf Zuerkennung subsidiären Schutzes bzw. Feststellung nationaler Abschiebungshindernisse im Falle der …
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Erfolgreiche Berufung des Bundesamtes wegen Zuerkennung eines Schutzstatus durch Italien
Keine Zuerkennung subsidiären Schutzes bei bereits in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erlangtem Schutzstatus
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