Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 18.06.2001, Az. II ZR 105/00

II. Zivilsenat | REWIS RS 2001, 2236

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]/00vom18. Juni 2001in dem [X.] 2 -Der II. Zivilsenat des [X.] hat am 18. Juni 2001 durchden Vorsitzenden [X.] und [X.],Prof. [X.], [X.] und die Richterin [X.]:Der Rechtsstreit ist gemäß § 240 ZPO unterbrochen.Gründe:Über das Vermögen der Beklagten ist am 1. Februar 2001, mithin wäh-rend des [X.], das Insolvenzverfahren eröffnet worden.Das Verfahren betrifft die Insolvenzmasse: Soweit sich der Kläger [X.], der vorliegende Streitgegenstand berühre nicht das Vermögen der [X.] und damit den insolvenzrechtlichen Bereich, mag dies allenfalls fürdie auf Abberufung der Geschäftsführer der Beklagten abzielenden [X.]üssegelten. Es geht indes auch um die Wirksamkeit von [X.]üssen über dieGeltendmachung von Ansprüchen der Beklagten auf Auskunft, Schadensersatzund [X.]. Hierbei handelt es sich nicht um vermögensmäßigneutrale Rechtsverhältnisse (vgl. [X.].Urt. v. 27. März 1995 - [X.], [X.], 643, 644 unter [X.]; Musielak/[X.], ZPO 2. Aufl. § 240 Rdn. 5- 3 -m.w.[X.]). Da die Parteien insoweit unterschiedlicher Meinung sind, konnte [X.] der - sämtliche Streitgegenstände einheitlich erfassenden ([X.], Urt. v.21. Oktober 1965 - [X.], NJW 1966, 51) - Unterbrechungswirkungdurch [X.]uß ausgesprochen werden (s. etwa [X.], [X.]. v. 17. [X.], [X.], 414).Röhricht [X.] Goette Kurzwelly Münke

Meta

II ZR 105/00

18.06.2001

Bundesgerichtshof II. Zivilsenat

Sachgebiet: ZR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 18.06.2001, Az. II ZR 105/00 (REWIS RS 2001, 2236)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2001, 2236

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.