Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 11.05.2023, Az. 8 TaBV 53/22

8. Kammer | REWIS RS 2023, 6838

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8 TaBV 53/22

11.05.2023

Landesarbeitsgericht Köln 8. Kammer

Beschluss

Sachgebiet: TaBV

Vorgehend: Arbeitsgericht Siegburg, 5 BV 13/22; Nachgehend: Landesarbeitsgericht Köln, 8 TaBV 53/22

§ 103 Abs. 1 BetrVG, § 626 Abs. 1 BGB

Zitier­vorschlag: Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 11.05.2023, Az. 8 TaBV 53/22 (REWIS RS 2023, 6838)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 6838


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 8 TaBV 53/22

Landesarbeitsgericht Köln, 8 TaBV 53/22, 11.05.2023.


Az. 5 BV 13/22

Arbeitsgericht Siegburg, 5 BV 13/22, 03.11.2022.


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Referenzen
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Zitiert

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11 Sa 339/21

2 AZR 426/18

6 AZR 845/13

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