Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 24.02.2016, Az. 18 U 175/15

18. Zivilsenat | REWIS RS 2016, 15611

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

Diese Entscheidung wird gegenwärtig nicht öffentlich vorgehalten. Bitte melden Sie sich an, um die Entscheidung einzusehen.

Registrieren

Sie können sich ein kostenloses REWIS-Konto erstellen.

Kostenlos

Alle Entscheidungen einsehen.

Nutzen Sie viele zusätzliche Funktionen wie Suchaufträge, Benachrichtigungen etc.

Wir nutzen Ihre Mailadresse nicht zu Werbezwecken.

Jetzt registrieren

Sie haben bereits ein REWIS-Konto? Dann melden Sie sich einfach an.

Zum Login

Wieso sehe ich diese Entscheidung nicht?

Wir haben uns unter großem Bedauern dazu entschieden, einen Großteil unserer Entscheidungsdatenbank nicht mehr direkt verfügbar zu halten. Weitere Informationen zum Hintergrund erhalten Sie auf der Informationsseite von openjur.

Weitere Informationen auf openjur

Meta

18 U 175/15

24.02.2016

Oberlandesgericht Köln 18. Zivilsenat

Beschluss

Sachgebiet: U

Zitier­vorschlag: Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 24.02.2016, Az. 18 U 175/15 (REWIS RS 2016, 15611)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 15611

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

VIII ZB 101/05 (Bundesgerichtshof)


I ZB 3/09 (Bundesgerichtshof)

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltsverschulden bei der Telefax-Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes durch einen Kanzleimitarbeiter


IV ZB 20/12 (Bundesgerichtshof)

Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsfrist: Notwendige Ausgangskontrolle bei Versendung fristwahrender Schriftsätze per Telefax


IV ZB 20/12 (Bundesgerichtshof)


VIII ZB 37/19 (Bundesgerichtshof)

Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsfrist: Sicherstellung der fristwahrenden Übermittlung von Schriftsätzen durch Überprüfung der Faxnummer …


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

IV ZB 2/12

1 BvR 166/93

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.