18. Zivilsenat | REWIS RS 2016, 15611
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Meta
24.02.2016
Oberlandesgericht Köln 18. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: U
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 24.02.2016, Az. 18 U 175/15 (REWIS RS 2016, 15611)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 15611
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
VIII ZB 101/05 (Bundesgerichtshof)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltsverschulden bei der Telefax-Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes durch einen Kanzleimitarbeiter
IV ZB 20/12 (Bundesgerichtshof)
Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsfrist: Notwendige Ausgangskontrolle bei Versendung fristwahrender Schriftsätze per Telefax
IV ZB 20/12 (Bundesgerichtshof)
VIII ZB 37/19 (Bundesgerichtshof)
Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsfrist: Sicherstellung der fristwahrenden Übermittlung von Schriftsätzen durch Überprüfung der Faxnummer …