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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Beschränkung der Bindungswirkung eines durch Bekanntgabe (§ 43 Abs. 1 VwVfG) wirksam gewordenen Verwaltungsakts auf dessen Entscheidungssatz;, Umfang der behördlichen Änderungsbefugnis in Rahmen des Widerspruchsverfahrens;, Stationäre Rehabilitationsmaßnahme i.S.d. § 35 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BBhV a.F.;, Zur Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für eine als Wahlleistung gesondert berechnete Unterkunft nach § 26 Nr. 5 Buchst. b BBhV a.F.;, Keine Beihilfefähigkeit von medizinisch nicht notwendigen Komfortleistungen.
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26.07.2021
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Ansbach, Urteil vom 26.07.2021, Az. AN 18 K 18.00711 (REWIS RS 2021, 3769)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 3769
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
9 K 8419/18 (Verwaltungsgericht Karlsruhe)
Kein Anspruch auf Erstattung von Kosten für ein Einbettzimmer während eines Krankenhausaufenthalts
Abgrenzung allgemeine Krankenhausleistung und Wahlleistung - Zweibettzimmer-Zuschlag bei psychosomatischer Erkrankung
Begrenzung der beihilfefähigen Aufwendungen auf den niedrigsten Tagessatz
Beihilfe für zahnmedizinische Behandlungen, Eingeschränkte Beihilfefähigkeit von implantologischen Leistungen.
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