VG Ansbach, Urteil vom 26.07.2021, Az. AN 18 K 18.00711

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Gegenstand

Beschränkung der Bindungswirkung eines durch Bekanntgabe (§ 43 Abs. 1 VwVfG) wirksam gewordenen Verwaltungsakts auf dessen Entscheidungssatz;, Umfang der behördlichen Änderungsbefugnis in Rahmen des Widerspruchsverfahrens;, Stationäre Rehabilitationsmaßnahme i.S.d. § 35 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BBhV a.F.;, Zur Beihilfefähigkeit der Aufwendungen für eine als Wahlleistung gesondert berechnete Unterkunft nach § 26 Nr. 5 Buchst. b BBhV a.F.;, Keine Beihilfefähigkeit von medizinisch nicht notwendigen Komfortleistungen.


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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AN 18 K 18.00711

26.07.2021

VG Ansbach

Urteil

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Ansbach, Urteil vom 26.07.2021, Az. AN 18 K 18.00711 (REWIS RS 2021, 3769)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 3769

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