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03.05.2018
Beschluss
Zitiervorschlag: Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 03.05.2018, Az. 4 V 271/17 (REWIS RS 2018, 9699)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 9699
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
4 V 280/17 (Finanzgericht Hamburg)
Aussetzung der Vollziehung in Sachen Tabaksteuer und Hinterziehungszinsen
Zigarettenschmuggel: Einbeziehung der Tabaksteuer in die Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer - Auswahl- und Erschließungsermessen bei einer …
(Inhaftungnahme für Tabaksteuer: Steuerschuldner kann nicht zugleich Haftungsschuldner gemäß § 71 AO sein)
1 StR 19/16 (Bundesgerichtshof)
Steuerhinterziehung: Tabaksteuerpflicht für Wasserpfeifentabak