Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für Bewährungsüberwachung nach Reststrafenaussetzung gemäß § 36 BtMG
Meta
11.10.2016
Entscheidung
Sachgebiet: OWi
Zitiervorschlag: OLG Bamberg, Entscheidung vom 11.10.2016, Az. 22 Ws OWi 84/16 (REWIS RS 2016, 4175)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 4175
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Allgemeine Fortsetzungszuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für die Bewährungsüberwachung nach einer Aussetzung gemäß § 36 BtMG
2 ARs 498/10 (Bundesgerichtshof)
Strafvollstreckung: Fortdauernde Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für den Bewährungswiderruf
2 ARs 127/12 (Bundesgerichtshof)
2 ARs 88/02 (Bundesgerichtshof)
2 ARs 562/08 (Bundesgerichtshof)
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.