18. Zivilsenat | REWIS RS 2014, 9348
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Meta
24.07.2014
Oberlandesgericht Hamm 18. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: W
Vorgehend: Landgericht Münster, 25 O 22/14
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 24.07.2014, Az. 18 W 30/14 (REWIS RS 2014, 9348)
Papierfundstellen: REWIS RS 2014, 9348
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesgerichtshof, VII ZB 36/14, 04.02.2015.
Oberlandesgericht Hamm, 18 W 30/14, 24.07.2014.
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
VII ZB 36/14 (Bundesgerichtshof)
Rechtswegabgrenzung für einen Provisionrückzahlungsanspruch nach Kündigung eines Handelsvertretervertrages: Ermittlung der durchschnittlichen monatlichen Vergütung eines Einfirmenvertreters …
VII ZB 36/14 (Bundesgerichtshof)
VII ZB 8/15 (Bundesgerichtshof)
Rechtswegabgrenzung bei Streitigkeit aus einem Handelsvertretervertrag eines Versicherungs- und Bausparkassenvertreters: Vertragliches Tätigkeitsverbot bei ausschließlicher Bindung …
VII ZB 16/14 (Bundesgerichtshof)
Rechtswegzuständigkeit: Arbeitnehmereigenschaft des Handelsvertreters bei Vorliegen eines vertraglichen Tätigkeitsverbots
I-16 W 24/05 (Oberlandesgericht Düsseldorf)