Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 19.05.2020, Az. 6 StR 83/20

6. Strafsenat | REWIS RS 2020, 11583

© REWIS UG (haftungsbeschränkt)

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Entscheidungstext


Formatierung

Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.

PDF anzeigen

[X.]:[X.]:[X.]:2020:190520B6STR83.20.0

BUN[X.]SGERICHTSHOF
BESCHLUSS

6
StR 83/20

vom
19. Mai 2020
in der Strafsache
gegen

wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern u.a.

-
2
-
Der 6. Strafsenat des [X.] hat auf Antrag des Generalbundes-anwalts und nach Anhörung des Beschwerdeführers am 19. Mai
2020 gemäß §
349 Abs. 2 StPO beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 11.
Dezember 2019 wird verworfen; der [X.] entfällt.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägerinnen im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Ein

auch klarstellender

[X.] war nicht veranlasst (vgl. [X.], [X.] vom 20. September 2012

3 [X.], [X.], 6; vom 26.
Juni
2002

3 [X.], [X.]R StPO § 260
Abs. 1 [X.] 14). § 358 Abs. 2 StPO steht der Änderung des Schuldspruchs und der Kostenent-scheidung zu Ungunsten des Angeklagten nicht entgegen (vgl. [X.], Beschluss vom 17.
April 2014

3 [X.]/14).
Sander
König
Tiemann

von Schmettau

Fritsche

Meta

6 StR 83/20

19.05.2020

Bundesgerichtshof 6. Strafsenat

Sachgebiet: StR

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 19.05.2020, Az. 6 StR 83/20 (REWIS RS 2020, 11583)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 11583

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

3 StR 220/12

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.