BayObLG München, Entscheidung vom 29.03.2021, Az. 101 ZBR 1/21

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Gegenstand

Arbeitnehmer, Beschwerde, Betriebsrat, Aufsichtsrat, Mitbestimmungsrecht, Dienstleistungen, Gesellschaft, Leiharbeitnehmer, Ware, Umzug, Beweislast, Haftung, FamFG, Amtsermittlungspflicht, Darlegungs und Beweislast, Verletzung des Rechts


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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101 ZBR 1/21

29.03.2021

BayObLG München

Entscheidung

Zitier­vorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 29.03.2021, Az. 101 ZBR 1/21 (REWIS RS 2021, 7350)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 7350

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Referenzen
Wird zitiert von

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Zitiert

1 ABR 85/11

7 ABR 4/13

31 Wx 278/18

II ZB 21/18

7 ABR 42/13

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