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Zur Auslegung des Merkmals ‚ohne triftigen Grund‘ i.S.v. § 4 Abs. 2 BayIfSMV in der Fassung v. 27.03.2020
Meta
24.06.2021
BayObLG München
Entscheidung
Zitiervorschlag: BayObLG München, Entscheidung vom 24.06.2021, Az. 202 ObOWi 660/21 (REWIS RS 2021, 4629)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 4629
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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