Bundesgerichtshof: Beschluss vom 24.03.2021
Beihilfe zum versuchten Mord: Garantenstellung aus Ingerenz als besonderes persönliches Merkmal; Milderung der Strafe bei Nichterfüllen mehrerer besonderer persönlichen Merkmale des Gehilfen zur Haupttat; Entziehung der Fahrerlaubnis des Gehilfen)