5. Kammer | REWIS RS 2023, 5094
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Die Antragstellerin fordert die Herausgabe der Überreste eines auf Veranlassung der Kreisverwaltungsbehörde getöteten Pferdes, um eigene Untersuchungen zur diagnostizierten Erkrankung des Tieres anstellen zu können. Das, Bestehen eines Anordnungsanspruchs und eines Anordnungsgrundes wurde verneint, weil im Rahmen einer Sektion des Tieres, Proben gezogen und asserviert wurden, die zu einer weiteren Untersuchung ausreichend waren.
Meta
09.08.2023
Entscheidung
Sachgebiet: E
Zitiervorschlag: VG Regensburg, Entscheidung vom 09.08.2023, Az. RO 5 E 23.1382 (REWIS RS 2023, 5094)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 5094
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Isolierte Anfechtungsklage gegen eine Kostenentscheidung, Rechtmäßigkeit des Grundverwaltungsakts, Kostenhöhe
RN 4 S 16.1020 (VG Regensburg)
Tierhaltungsverbot - Beurteilungskompetenz des Amtstierarztes
Mangelndes Rechtsschutzbedürfnis zur Klageerhebung gegen tierschutzrechtliche Anordnung der Euthanasie eines Pferdes
3 C 29/13 (Bundesverwaltungsgericht)
Örtlicher Benutzungszwang einer Tierkörperbeseitigungsanlage für Schlachtabfälle; Vereinbarkeit mit Europarecht
Tötungsanordnung für an Tuberkulose erkrankte Rinder
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.