VGH München, Entscheidung vom 30.03.2021, Az. 10 CE 21.610

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Gegenstand

Verwaltungsgerichte, Inlandsbezogenes Abschiebungshindernis, Familiäre Lebensgemeinschaft, Kosten des Beschwerdeverfahrens, Streitwertfestsetzung, Sorgerechtsentscheidungen, Kindesmutter, Grenzübertrittsbescheinigung, Kostenentscheidung, Abschiebungsschutz, Einstweiliger Rechtsschutz, Aufenthaltsbeendende Maßnahmen, Antragsgegner, Anerkennung der Vaterschaft, Bundsverwaltungsgericht, Asylverfahren, Sorgerechtserklärung, Abänderung des Beschlusses, Beschwerdeerwiderung, Antragstellers


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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10 CE 21.610

30.03.2021

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: CE

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 30.03.2021, Az. 10 CE 21.610 (REWIS RS 2021, 7297)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 7297

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2 BvR 586/13

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